Bekanntmachung
Unter Bezug auf die Bekanntmachung der Corona-Schutzverordnung des Hessischen Ministeriums (Stand 05.12.2021 https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen) ist Training oder Wettkampf unter folgenden Auflagen durchzuführen:
- Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt die 2G-Regel.
Das Zertifikat (QR-Code) ist von der Aufsicht mittels der CovPassCheck App des RKI zu überprüfen und in der Anwesenheitsliste zu vermerken. Die App ist auf dem Vereins-Tablett installiert. - Es ist stets einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten. Dies gilt auch in allen Räumlichkeiten, den Gängen und Schießständen.
- Zur Einhaltung des Mindestabstandes ist auf der 25m und 50m Anlage ein Stand und auf der 10m Anlage zwei Stände zwischen den Schützen freizuhalten.
- Jeder Schütze muss seine eigene Waffe, Bogen und Pfeile benutzen. Die Vereinswaffen bleiben unter Verschluss.
- Zur weiteren Reduzierung der Ansteckungsgefahr wird der Einsatz von Medizinischen Masken empfohlen.
- Desinfektionsmittel befindet sich in der Damen-, Herrentoilette und den Eingängen des Vereinsheims.
- Jeder Anwesende muss sich zwecks Kontaktrückverfolgung in der Anwesenheitsliste mit Vornamen, Namen, Telefonnummer, Anfang- und Endzeit eintragen (nicht in der Schießkladde, sondern separates Blatt).
- Es ist stets ein Schütze als Aufsicht einzutragen. Dieser hat für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen und ist im Falle einer Nichtbefolgung berechtigt diese Personen vom Vereinsgelände zu verweisen.
- Die Anwesenheitsliste ist am Ende des Schießens von der Aufsicht in den Briefkasten am Heizungsraum einzuwerfen und wird nach 4 Wochen vernichtet.
Reinheim den 05.12.2021, Beschluss des Vorstandes