● Luftgewehr/Pistole ● Kleinkaliber ● Freie Pistole ● Sportpistole ● Unterhebel ● Vorderlader ● Großkaliber ● Bogensport ● Blasrohr ●

Schiess- und Standordnung

Schiessbetrieb

Offizieller Schiessbetrieb ist an folgenden Tagen und Zeiten:

Trainingszeiten

Mittwochs19.oo bis 22.oo UhrJugend & Schützen
Freitagsbei Wettkämpfen
Sonntagso9.oo bis 12.oo UhrSchützen

Schiessstätten-Zulassung

  • 10m für Luftgewehr und Luftpistole
  • 25m für alle Kurzwaffen bis 1500 Joule, sowie Perkussions-Kurzwaffen
  • 50m Kleinkalibergewehr Kal. .22 LfB, Freie-Pistole Kal. .22 LfB, Perkussions-Gewehr und bis 2500 Joule Unterhebelrepetierer

Aufgrund der strengen Haftungsbestimmungen und der Strafandrohung wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass inoffizieller Schiessbetrieb, bzw. das Schiessen mit Waffen, die nach Art und Munition auf unseren Schießständen nicht zugelassen sind, grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Diensteinteilung im Schützenhaus

Die Durchführung des Schießbetriebes im Schützenhaus ist nur dann möglich, wenn sich genügend Mitglieder dazu bereit erklären “Schützenhausdienst” zu leisten. Je zwei Mitglieder werden dazu sechsmal jährlich zum Dienst herangezogen. Der Schützenhausdienst umfasst die Beaufsichtigung des Schießbetriebes, sowie die Ausgabe von Getränken und die damit verbundene ordnungsgemäße Kassenführung. Nach dem Schießbetrieb ist für Ordnung und Sauberkeit, sowie für das Absperren der Räumlichkeiten zu sorgen. Der Dienstplan wird am Jahresanfang erstellt und den entsprechenden Mitgliedern ausgehändigt.

Pflichtarbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied hat 15 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr für die Unterhaltung am Schützenhaus abzuleisten. Drei Stunden werden für den “Schützenhausdienst” pro Jahr gutgeschrieben. Bei Veranstaltungen bzw. Arbeitseinsätzen werden die abgeleisteten Stunden voll gutgebracht. Werden Stunden in dem entsprechenden Jahr nicht geleistet, so sind pro Stunde 10,- € als Ausgleich an den Verein am Jahresende zu zahlen.

Waffenerwerb

Grundsätzlich stehen dem Schützen vereinseigene Waffen zur Verfügung. Vereinsmitglieder, die am Erwerb einer eigenen Schusswaffe interessiert sind und für die eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist, benötigen für ihren Antrag an die zuständige Behörde eine Bescheinigung vom Verein, in der Ihnen die Sachkunde im Umgang mit Waffen bestätigt werden muss. Über die Erteilung dieser Bescheinigung wird im Vorstand entschieden, wenn folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft und erfolgreiche Teilnahme am Schießbetrieb (Wettkämpfe) des Vereines
  • ein umsichtiges, verantwortungsbewusstes Verhalten im Bezug auf den Umgang mit Schusswaffen und Munition, sowie ausreichend Kenntnisse der wichtigsten gesetzlichen Vorschriften über Notwehr und Notstand