Alle relevanten Informationen zum Erwerb der gelben und grünen WBK (Waffenbesitzkarte) finden sich auf den Seiten des hessischen Schützenverbandes: <http://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/WaffenerwerbfürSportschützen.aspx>
Was “kostet” eine Waffenbesitzkarte?
Kosten die sich auf Mitgliedbeiträge in Vereinen und Verbänden beziehen werden hier außer Acht gelassen.
- ~ 60 – 100,00 € Sachkunde nach §7 WaffG (bei Durchführung durch einen Verein, kommerzielle Anbieter i.d.R. ~ 300,00 €)
- 100 – 10.000,00 € für einen zugelassenen Waffentresor
- 50,00 € Bearbeitungsgebühr pro Waffenantrag beim Verband
- ~ 60,00 € Ausstellungsgebühr pro Waffenbesitzkarte (WBK)
- ~ 45,00 € Gebühr pro Voreintrag zum Waffenerwerb
- ~ 15,00 € Gebühr pro Umschreiben eines bestehnden Eintrags
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Kleinkaliber)
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Großkaliber)
- Der Antragsteller muss einem Schützenverband seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein.
Was gehört zu einem vollständigen Antrag?
Für jede Waffe muss ein gesonderter Antrag (Punkt 1. + 2.) gestellt werden!
- Überweisungsbeleg/e für die zu stellenden Anträge
- Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) (Download auf Seiten des Schützenbundes)
- Antrag für Ordnungsbehörde (Download auf Seiten des Schützenbundes)
- Schiessnachweis der letzten 12 Monate
- Zeugnis über die Teilnahme an der Sachkunde gemäß §7 WaffG
- Kaufbeleg des Waffenschranks (Eigentumsnachweis)
- Sicherheitszertifikat des Waffenschrankes
Wie ist der Ablauf eines Antrags?
- Dem “Hessischen Schützenverband” muss vor Einreichung von Anträgen pro Antrag eine Gebühr von derzeit 50,00 € überwiesen werden. Pro Antrag bitte gesondert überweisen!
- Der Antrag wird vollständig an den im Verein zuständigen Vorstand geleitet.
- Dieser reicht den Antrag weiter an den jeweils zuständigen Schützenkreis.
- Dieser wiederum gibt den Antrag an den zuständigen Verband.
- Anschließend kommt der Antrag zum Antragsteller zurück mit einer Bescheinigung das dem Bedürfnis entsprochen wird.
- Jetzt kann der Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.