● Luftgewehr/Pistole ● Kleinkaliber ● Freie Pistole ● Sportpistole ● Unterhebel ● Vorderlader ● Großkaliber ● Bogensport ● Blasrohr ●

Waffenerwerb für Sportschützen

Alle relevanten Informationen und Formulare zum Erwerb der gelben und grünen WBK (Waffenbesitzkarte) befinden sich auf den Seiten des hessischen Schützenverbandes <hessischer-schuetzenverband.de>

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Kleinkaliber
  • Vollendung des 21. Lebensjahres für Großkaliber
  • mindestens 12 Monat Mitgliedschaft im Verein

Wie ist der Ablauf eines Antrags?

  • Zunächst ist dem Vorsitzenden die Beabsichtigung eines Antrages mitzuteilen.
  • Der Vorstand entscheidet nach dem Engagement beim Schießsport und im Verein als auch einer Einschätzung der Eignung,  ob dem Antrag zugestimmt wird.
  • Nach der Zustimmung ist dem Vorsitzenden der Antrag, die Liste der gemäß dem Verband vorgeschriebenen Schießergebnisse und die dazugehörige Liste mit den Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht (persönliches Schießbuch/-liste) zuzusenden. Kopien bereits vorhandenen Waffenbesitzkarten sind gemäß dem Antrag ebenso beizufügen.
  • Der Schütze reicht den bestätigten Antrag mit allen weiteren Unterlagen (siehe Information des Hessischen Schützenverbandes) an den zuständigen Bezirksschützenmeister oder Bezirksschützenmeisterin weiter.
  • Dieser wiederum gibt den Antrag an den zuständigen Verband.
  • Anschließend kommt der Antrag zum Antragsteller zurück mit einer Bescheinigung das dem Bedürfnis entsprochen wird.
  • Jetzt kann der Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.

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