Alle relevanten Informationen und Formulare zum Erwerb der gelben und grünen WBK (Waffenbesitzkarte) befinden sich auf den Seiten des hessischen Schützenverbandes <hessischer-schuetzenverband.de>
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres für Kleinkaliber
- Vollendung des 21. Lebensjahres für Großkaliber
- mindestens 12 Monat Mitgliedschaft im Verein
Wie ist der Ablauf eines Antrags?
- Zunächst ist dem Vorsitzenden die Beabsichtigung eines Antrages mitzuteilen.
- Der Vorstand entscheidet nach dem Engagement beim Schießsport und im Verein als auch einer Einschätzung der Eignung, ob dem Antrag zugestimmt wird.
- Nach der Zustimmung ist dem Vorsitzenden der Antrag, die Liste der gemäß dem Verband vorgeschriebenen Schießergebnisse und die dazugehörige Liste mit den Unterschriften der jeweiligen Standaufsicht (persönliches Schießbuch/-liste) zuzusenden. Kopien bereits vorhandenen Waffenbesitzkarten sind gemäß dem Antrag ebenso beizufügen.
- Der Schütze reicht den bestätigten Antrag mit allen weiteren Unterlagen (siehe Information des Hessischen Schützenverbandes) an den zuständigen Bezirksschützenmeister oder Bezirksschützenmeisterin weiter.
- Dieser wiederum gibt den Antrag an den zuständigen Verband.
- Anschließend kommt der Antrag zum Antragsteller zurück mit einer Bescheinigung das dem Bedürfnis entsprochen wird.
- Jetzt kann der Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.