● Luftgewehr/Pistole ● Kleinkaliber ● Freie Pistole ● Sportpistole ● Unterhebel ● Vorderlader ● Großkaliber ● Bogensport ● Blasrohr ●

Waffenerwerb für Sportschützen

Alle relevanten Informationen zum Erwerb der gelben und grünen WBK (Waffenbesitzkarte) finden sich auf den Seiten des hessischen Schützenverbandes: <http://hessischer-schuetzenverband.de/Verband/Waffenrecht/WaffenerwerbfürSportschützen.aspx>

Was “kostet” eine Waffenbesitzkarte?

Kosten die sich auf Mitgliedbeiträge in Vereinen und Verbänden beziehen werden hier außer Acht gelassen.

  • ~ 60 – 100,00 € Sachkunde nach §7 WaffG (bei Durchführung durch einen Verein, kommerzielle Anbieter i.d.R. ~ 300,00 €)
  • 100 – 10.000,00 € für einen zugelassenen Waffentresor
  • 50,00 € Bearbeitungsgebühr pro Waffenantrag beim Verband
  • ~ 60,00 € Ausstellungsgebühr pro Waffenbesitzkarte (WBK)
  • ~ 45,00 € Gebühr pro Voreintrag zum Waffenerwerb
  • ~ 15,00 € Gebühr pro Umschreiben eines bestehnden Eintrags

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Kleinkaliber)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Großkaliber)
  • Der Antragsteller muss einem Schützenverband seit mindestens 12 Monaten als Mitglied gemeldet sein.

Was gehört zu einem vollständigen Antrag?

Für jede Waffe muss ein gesonderter Antrag (Punkt 1. + 2.) gestellt werden!

  • Überweisungsbeleg/e für die zu stellenden Anträge
  • Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG) (Download auf Seiten des Schützenbundes)
  • Antrag für Ordnungsbehörde (Download auf Seiten des Schützenbundes)
  • Schiessnachweis der letzten 12 Monate
  • Zeugnis über die Teilnahme an der Sachkunde gemäß §7 WaffG
  • Kaufbeleg des Waffenschranks (Eigentumsnachweis)
  • Sicherheitszertifikat des Waffenschrankes

Wie ist der Ablauf eines Antrags?

  • Dem “Hessischen Schützenverband” muss vor Einreichung von Anträgen pro Antrag eine Gebühr von derzeit 50,00 € überwiesen werden. Pro Antrag bitte gesondert überweisen!
  • Der Antrag wird vollständig an den im Verein zuständigen Vorstand geleitet.
  • Dieser reicht den Antrag weiter an den jeweils zuständigen Schützenkreis.
  • Dieser wiederum gibt den Antrag an den zuständigen Verband.
  • Anschließend kommt der Antrag zum Antragsteller zurück mit einer Bescheinigung das dem Bedürfnis entsprochen wird.
  • Jetzt kann der Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde eingereicht werden.

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